Jobs
Kursangebot: CZV Kurse

In der Schweiz wurde ab dem 1. September 2014 der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport und ab dem 1. September 2013 für den Personentransport obligatorisch. Mit der Einführung der Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) wurde für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitsausweises die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung eingeführt.

Die Weiterbildungspflicht gilt für Berufsfahrende der Kategorien C/C1 und D/D1 in der Schweiz, um dient dazu, die Strassensicherheit zu erhöhen und die Qualität des Fahrpersonals zu gewährleisten.

Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren müssen insgesamt fünf Weiterbildungstage absolviert werden. Die Weiterbildung kann in Form von Tageskursen mit jeweils sieben Stunden durchgeführt werden. Selbst Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl für den Personentransport als auch den Gütertransport den Fähigkeitsausweis besitzen oder benötigen, müssen nur insgesamt fünf Kurstage besuchen und können die Kursthemen nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen.

Keine Veranstaltungen gefunden.

Individuelles Angebot einholen:

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.